Alkoholverbot in der Nürnberger Altstadt?

Nürnberg – In der Nürnberger Altstadt sowie vor Diskotheken könnte schon bald Alkoholverbot herrschen. Die Polizei wünscht sich schon länger sogenannte „Alkoholverbotszonen“, um Schlägereien im Suff einzudämmen. Das Ordnungsamt plant bereits an einer entsprechenden Verordnung.

 

Alkohol spielt bei nächtlichen Schlägereien eine zentrale Rolle. Wenn Partygänger ausschwärmen, kommt es in den Sommermontaten, speziell in der Nacht auf Sonntag fast immer zu Handgreiflichkeiten und Schlägereien. Im Umfeld der Diskotheken sind laut Polizei 72 Prozent derjenigen, die in der Öffentlichkeit zuschlagen, betrunken.

 

Polizei fordert alkoholfreie Zonen

Die Polizei möchte die sogenannten „Alkoholverbotszonen“ in der Stadt am besten sofort einführen. Die Schwerpunkte beim Thema Gewalt im öffentlichen Raum liegen ihrer Ansicht nach bei den Disco-Arealen am Kohlenhof und in Klingenhof, am Plärrer, in Gostenhof, am Bahnhof und in der Altstadt in der Luitpoldstraße, Königstraße, Klaragasse, am Hallplatz und in der Hinteren und Vorderen Sterngasse sowie in der Adlerstraße. Jetzt sei laut Polizei die Stadt am Zug. Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nehme immer mehr zu, sagt Ordnungsamtschefin Katrin Kurr.

 

Ordnungsamt feilt an einem Konzept

Das Ordnungsamt arbeitet gerade an einem Entwurf, wie das Alkoholverbot aussehen könnte. Sogar das Mitführen alkoholischer Getränke könnte in den ausgewiesenen Zonen verboten werden. Derzeit soll geprüft werden, welche Plätze tatsächlich infrage kämen. Das fertige Konzept soll den Stadträten demnächst vorgelegt werden. Die beiden großen Fraktionen scheinen grünes Licht geben zu wollen. SPD-Fraktionschef Christian Vogel kann sich vorstellen, dass seine Partei Alkoholverbotszonen am Kohlenhof und in Klingenhof zustimmen würde. CSU-Fraktionschef Sebastian Brehm spricht sich ebenfalls dafür aus. Die Maßnahmen von Ordnungsamt und Jugendamt im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch junger Leute gehen ihm aber nicht weit genug. Er fordert, dass das Jugendamt mit Minderjährigen in Tankstellen, Kneipen oder Supermärkten Testkäufe machen soll, ganz nach Fürther Vorbild.

 

Neues Gesetz ermöglicht Geldbußen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für „Alkoholverbotszonen“ hat im vergangenen Jahr das Landesstraf- und Verordnungsgesetz geschaffen. Gemeinden können nun durch „Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen (außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen) den Verzehr alkoholischer Getränke in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verbieten“. Gebunden ist dies an die Voraussetzung, dass dort aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden. Der Verstoß kann demnach mit einer Geldbuße geahndet werden.

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